Richtlinien über die Gewährung von schulfreien Tagen (Jokertage)
- Recht und Pflicht
- Jedes Kindergartenkind kann pro Kindergartenjahr 5 freie Tage (Jokertage) beziehen.
Sie sind von einem Kindergartenjahr aufs andere Jahr nicht kumulierbar.
Jede Schülerin und jeder Schüler kann während ihrer/seiner Primarschulzeit 10 schulfreie Halbtage beziehen.
- Der verpasste Schulstoff muss aufgearbeitet werden.
- Unentschuldigte Absenzen werden vom Saldo der Jokertage einer Schülerin / eines Schülers abgezogen.
- Bei Hochzeit oder Todesfall in der Familie müssen keine Jokertage bezogen werden.
- Bezugsmodalitäten
- Die Jokertage dürfen am Stück oder tageweise (in der Primarschule halbtageweise) bezogen werden.
- Kein Bezugsrecht besteht bei schon angekündigten Klassen-, Schulanlässen und Prüfungen.
- Anmeldung des Bezugs
- Der Bezug der Jokertage ist mit dem unterschriebenen Gesuchsformular "Jokertage" bei der Kindergartenlehrperson resp. bei der Klassenlehrperson anzumelden. Das Formular kann bei der Lehrperson angefordert werden.
- Gesuche für ausserordentliche Dispensationen werden nur im Falle von ausführlich begründeten, schriftlichen Gesuchen behandelt. Ein ausserordentliches Gesuch kann erst eingereicht werden, wenn alle Jokertage aufgebraucht sind. Das Formular kann bei der Lehrperson angefordert oder unter Dokumente geholt werden.
Bewilligungsinstanzen und Fristen:
Jokertage für den Kindergarten
Guthaben: 5 Tage / Jahr
Bewilligungsinstanz: Klassenlehrperson
Einreichefrist: 1 Woche im Voraus mit Jokertagformular (bei der Klassenlehrperson erhältlich)
Jokertage für die Primarschule
Guthaben: 10 Halbtage / Primarschulzeit
Bewilligungsinstanz: Klassenlehrperson
Einreichefrist: 1 Woche im Voraus mit Jokertagformular (bei der Klassenlehrperson erhältlich)
Ausserordentliche Dispensationsgesuche KG und PS
wenn alle Jokertage aufgebraucht sind. Für die Dauer von: 1 Tag bis 2 Wochen
Bewilligunsinstanz: Schulleitung
Einreichefrist: 3 Wochen im Voraus
Formular:
hier oder bei der Klassenlehrperson erhältlich
Für die Dauer von: länger als 2 Wochen
Bewilligunsinstanz: Schulrat
Einreichefrist: 6 Wochen im Voraus
Formular: hier oder bei der Klassenlehrperson erhältlich
Zuletzt aktualisiert am 15.01.2019 von Administrator.